Die Cannabispflanze ist in allen Anbauphasen anfällig für eine Reihe von Schädlingen und Krankheiten, und es ist gängige Praxis, eine Vielzahl von Pestiziden zur Bekämpfung dieser Risiken einzusetzen. In Ermangelung einer Regelung gibt es jedoch keine nichtökologischen Pestizide, deren Verwendung bei Cannabispflanzen, die für den Konsum bestimmt sind, zugelassen ist. Dies stellt ein Risiko für die Anwender dar, da Pestizidrückstände auf der Pflanze zurückbleiben können.
Dies ist bei Extrakten besonders wichtig, da nicht nur die Cannabinoide konzentriert sind, sondern auch etwaige Pestizidrückstände in der Pflanze. So kann beispielsweise die Menge der Pestizidrückstände in der Pflanze nicht nachweisbar sein, aber bei der Herstellung eines Extrakts die empfohlenen Grenzwerte überschreiten.
Die Produktion von Hanfderivaten für den Konsum hat deutlich zugenommen. Einige Unternehmen, die bereits Hanf für industrielle Zwecke (z. B. für Fasern) produzierten, haben einen Absatzmarkt für bisher ungenutzte Pflanzenstoffe gefunden, die nun für die Herstellung dieser Art von Verbrauchsprodukten verwendet werden. Bei der Herstellung von Hanffasern stellt der Einsatz von Pestiziden kein Gesundheitsproblem dar, da das Endprodukt nicht zum Verzehr bestimmt ist. Pestizidrückstände, die kein Risiko darstellen, wenn das Erzeugnis für Fasern verwendet wird, können jedoch ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn das Erzeugnis verzehrt werden soll. Daher besteht bei Hanferzeugnissen, die für den Verzehr bestimmt sind und aus Pflanzen hergestellt werden, die für die Faserproduktion bestimmt sind, ein hohes Risiko der Kontamination mit Pestiziden.
Die Fundación CANNA kann jedem, der dies wünscht, einen Test auf Pestizidrückstände in Hanfprodukten anbieten. Mit zwei verschiedenen chromatographischen Techniken (Flüssig- und Gaschromatographie, beide mit einem Masse/Masse-Detektor) können bis zu 200 Pestizidrückstände identifiziert und quantifiziert werden.
HINWEIS: Dieser Test dient ausschließlich der Information und der Risikominderung. Wenn Sie für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels eine amtliche Prüfung benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium oder die zuständige Behörde in Ihrem Land, um herauszufinden, wo Sie eine amtliche Prüfung Ihres Produkts durchführen lassen können.